Aktuell gültiger Beschluss der Bayerischen Staatsregierung
In dem aktuell gültigen Beschluss der Bayerischen Staatsregierung vom 24. Mai 2011 wurde das Energiekonzept „Bayerisches Energiekonzept – „Energie innovativ“ verabschiedet. Darin ist u.a. auf Seite 39 aufgeführt:
„Wir werden weiterhin für die zügige und investitionsfreundliche Durchführung von Planungs- und Genehmigungsverfahren für zentrale Speicherneubauten sorgen. In Bayern besteht nach veröffentlichten Pumpspeicherkraftwerksstudien ein mögliches Leistungspotential von insgesamt rd. 2.000 MW durch neue Pumpspeicherkraftwerke mit einem Speichervermögen von mehr als 13 Mio. kWh. Neben Riedl (300 MW, 5,6 Mio. kWh) sind weitere Standorte auf entsprechendes Potenzial zu prüfen. Wir werden daher die Realisierung dieser und weiterer potenzieller Standorte in Bayern im Rahmen der technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten offensiv begleiten. In einer bayerischen Speicherpotenzial- und -standortanalyse sollen nicht nur mögliche Pumpspeicherstandorte in Bayern aufgenommen, sondern auch die Verbreitung von Speicher- und Barrieregesteinen sowie geeignete Speicherstrukturen in Bayern dargestellt werden. Bei Konflikten zwischen Vorhabensträgern und Kommunen, Bürgerinitiativen und Naturschutzverbänden bietet die Staatsregierung Vermittlung und Moderation an.“
Weiterhin wird ausgeführt:
„Wir werden uns dafür einsetzen, neue Pumpspeicherkraftwerke über die bisherige Dauer hinaus von den Netzentgelten auszunehmen. Dies gilt auch für Erweiterungen bereits bestehender Pumpspeicherkraftwerke.“